Am 30.4.2024 hat der Rat der Europäischen Union endgültig die Richtlinie über Fristen für die Annahme bestimmter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gebilligt. Die Richtlinie verschiebt die Annahme der sektorspezifischen ESRS sowie der ESRS für Drittlandunternehmen auf den 30.6.2026. Dies soll es den Unternehmen ermöglichen, sich auf die Umsetzung des ersten Satzes der ESRS zu konzentrieren. Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates soll die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(IDW Aktuell vom 7.5.2024)