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BGH: Dauertestamentsvollstreckung bei im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangenem Kommanditanteil

Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist.

BGH, Beschluss vom 12.3.2024 – II ZB 4/23

(Amtlicher Leitsatz)