Wie im November 2023 zwischen Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann und dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Bert Wendsche, vereinbart, hat der Freistaat Sachsen eine Webseite erstellt, auf der ein Rahmen für aufkommensneutrale Hebesätze für jede Gemeinde veröffentlicht wird. Dies schafft die nötige und gemeinsam vereinbarte Transparenz bei der Grundsteuerreform für alle Sächsinnen und Sachsen. Im Rahmen eines Projektes des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen hat die Niederlassung Dresden des ifo Institutes umfangreiche Auswertungen und Berechnungen durchgeführt, die zu den heute bekanntgegebenen Hebesätzen geführt haben.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Die Veröffentlichung schafft Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Die Prognose zeigt für jede Stadt und Gemeinde, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform festgelegt werden müsste. Allein durch die Reform sollen die Gemeinden im Jahr 2025 weder höhere, noch niedrigere Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als im Jahr 2024. Mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, den die Grundstückseigentümer in den vergangenen Monaten erhalten haben, lässt sich nun abschätzen, wie sich die Grundsteuerbelastung für jeden Einzelnen voraussichtlich entwickelt. Aufgrund der neuen Wertansätze wird sich die Grundsteuerbelastung zwangsläufig verändern. Sie kann höher oder niedriger ausfallen als bisher.“
Die veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätze sind für die Gemeinden nicht verbindlich. Sie dienen vor allem der Orientierung. Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf über die in ihrem Gemeindegebiet geltenden Hebesätze.
Die prognostizierten Hebesätze sind auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu finden unter https://www.smf.sachsen.de/hebesatzprognose-2025.html
Veröffentlicht wird vorerst nur die Prognose für die „Grundsteuer B“. Sie gilt vor allem für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und geschäftlich genutzte Grundstücke. Die Datensammlung soll demnächst um Angaben zur „Grundsteuer A“, also für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ergänzt werden.
Die Höhe der Hebesätze allein sagt noch nichts darüber aus, ob die Grundsteuerreform aufkommensneutral, also ohne Erhöhung des Aufkommens in einer Gemeinde insgesamt, umgesetzt wurde. Entscheidend ist, wie sich das Zusammenspiel aller Grundsteuermessbeträge einer Gemeinde mit dem jeweiligen Hebesatz darstellt. So ist etwa selbst eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozent dennoch aufkommensneutral, wenn sich die Summe der Grundsteuermessbeträge um diesen Umfang verringert hat.