Die Beschlüsse auf EU-Ebene für neue Fiskalregeln bewertet die Ampel-Regierung positiv. In einer Antwort (20/11133) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10830) heißt es: „Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für die Verankerung von quantitativen Mindestanforderungen zur Reduzierung von Defiziten und Schuldenstandsquoten eingesetzt, auch um die Gleichbehandlung von Mitgliedstaaten zu gewährleisten.“
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage unter anderem thematisiert, ob die Bundesregierung eine Gefahr sehe, dass sich die Vorschläge der EU-Kommission zur wirtschaftspolitischen Steuerung negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand auswirken. Außerdem ging es ihr um die Kraftfahrzeugsteuer sowie Kosten für Strom und Subventionen für fossile Brennstoffe.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort zunächst auf den Wegfall der EEG-Umlage. Davon profitierten Unternehmen sowie private Haushalte. „Die Kosten durch die CO2-Bepreisung sind seit dem Jahr 2021 ein etablierter und für die Unternehmen speziell in der Einführungsphase aufgrund der bislang gesetzlich festgelegten Preishöhe gut kalkulierbarer Preisbestandteil“, erklärt sie ferner.
Die schrittweise Streichung der Agrardieselvergütung für die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge werde sich nach den jeweiligen einzelbetrieblichen Produktionsbedingungen auswirken. „Im Kontext betrachtet dürften die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft jedoch begrenzt bleiben“, erwartet die Regierung. Zudem wäre die in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung geplante Tarifglättung als einkommensteuerliche Entlastung für Land- und Forstwirte zu berücksichtigen.
(Quelle: hib 297/2024 vom 2.5.2024)