Der Bundestag hat am 17.12.2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/25303, 19/25353) angenommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, AfD und Linke enthielten sich. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit ihrem Entwurf will die Bundesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen wird als wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs bezeichnet.
Sonderregelungen in der Corona-Pandemie
Auch sollen die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Dazu wurden befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen.
Beschlossen wurden zudem Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens. Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 in deutsches Recht umgesetzt.
(Dokumente BT vom 17.12.2020)