Am 29.4.2024 hat die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) im Rahmen der Konsultation des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zum Entwurf „Using the Work of an External Expert“ Stellung genommen. Der Entwurf dient der Festlegung des berufsrechtlichen Rahmens, der Berufsangehörige bei der Beurteilung unterstützen soll, ob ein externer Sachverständiger des Prüfers (vorrangig im Bereich von Nachhaltigkeitsaufträgen) über die notwendige Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verfügt, damit seine Arbeit für die beabsichtigten Zwecke genutzt werden kann. Die WPK begrüßt den Entwurf grundsätzlich, da dieser, wie bereits der ebenfalls positiv aufgenommenen ISSA 5000 des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), dem Berufsstand inhaltlich und terminologisch vertraut ist.
Anregungen der WPK:
– Harmonisierung der Begrifflichkeiten und Definitionen zwischen IAASB und IESBA, um das Verständnis und die Akzeptanz bei Berufsangehörigen und berufsstandsfremden Personen zu erhöhen,
– maßvolle Flexibilisierung der Einschätzung von Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität (CCO) der externen Sachverständigen durch den Berufsangehörigen und
– Erweiterung der Skalierungsmöglichkeiten, um mittelständischen Berufsangehörigen insbesondere den Zugang zum Nachhaltigkeitsmarkt zu erleichtern.
(Neu auf WPK.de vom 29.4.2024)