Das am 16.12.2020 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz für faire Verbraucherverträge soll die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen. Die vorgesehenen Normen zielen auf einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen, flankiert durch eine effizientere Sanktionierung unerlaubter Telefonwerbung, die durch die Einführung einer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für die Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Werbung erreicht werden soll. Vertragsklauseln in AGB, die den wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher widersprechen beziehungsweise nicht mehr zeitgemäß sind, sollen künftig unwirksam sein. Zudem soll durch Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf Rechtsunsicherheit beim Kauf gebrauchter Sachen beseitigt werden, die nach einer neueren Entscheidung des EuGH (13.7.2017 – C-133/16 – Ferenschild-Urteil) aufgetreten ist.
(PM BMJV vom 16.12.2020)