Mit den Stimmen von Koalitionsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von AfD und Linken wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (19/24181, 19/24903) in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen. Die Vorlage steht ebenfalls am Donnerstag zur Abstimmung im Plenum. Antrage von FDP und Grünen wurden abgelehnt.
Ziele des Gesetzes
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben. Geplant ist ferner, dass die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Es sollen hierzu befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens vor. Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ will die Bundesregierung zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umsetzen. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Wirtschaftslebens.
Diskussion über den Gesetzentwurf
In der Diskussion über den umfangreichen Gesetzentwurf betonten Koalitionsvertreter, es sei ein grundlegend neuer und guter Ansatz gewählt worden, der Insolvenzverfahren vermeiden werde. Durch das vorgerichtliche und vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren werde für Unternehmen und Schuldner eine Möglichkeit geschaffen, mit einem Gläubigerbeirat eine Insolvenz zu vermeiden und eine Sanierung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Grünen bemängelten erneut, dass mit dem Gesetz kleinen Unternehmen nicht geholfen werde, wieder auf die Beine zukommen. Dies sei eine falsche Schwerpunktsetzung. Der Entwurf sei plausibel, habe aber gar nichts damit zu tun, wie kleinste Unternehmen mit Corona klarkommen. Für die FDP kommt der Entwurf zu spät, aber er bringe wenigstens eines Stein ins Rollen, hieß es. Das Gesetz sei gut, nicht einverstanden zeigte sich die Fraktion jedoch mit der Verlängerung der Insolvenzantragspflicht. Der Linksfraktion fehlt im Entwurf eine Reihe von gesetzlichen Klarstellungen. So kritisiert sie, dass Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretern im Rahmen von Restrukturierungs- und Stabilisierungsverfahren vollständig ausgenommen seien. Dies sei ein gravierender Mangel. Die AfD erklärte, der Grundansatz des Entwurfs sei sinnvoll und werde unterstützt, kritisiert werde dagegen die weitere Verwässerung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung.
(hib-Meldung Nr. 1388 vom 15.12.2020)