Die Überweisung einer deutschen GmbH von bei einem deutschen Kreditinstitut geführten Konto auf ein bei einem anderen deutschen Kreditinstitut geführten Konto desselben Kontoinhabers unterfällt nicht der Embargo-Verordnung VO (EU) 833/2014.
(Amtlicher Leitsatz)
- Die Entscheidung wird demnächst mit einem Kommentar von Grieser/Collmann veröffentlicht.