Das Bundesverfassungsgericht hat die Übersicht wichtiger Verfahren des laufenden Jahres veröffentlicht. Für das Steuerrecht ergeben sich folgende Fälle:
1 BvR 804/22: Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gemäß §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2016 (ErbStG 2016) und § 203 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die genannte Normen keine Anwendung finden, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen.
1 BvF 1/23: Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1997 (BGBl I, 378), das zuletzt durch Art. 8 des Gesetzes vom 16.7.2021 (BGBl. I, 2947) geändert worden ist, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
1 BvR 1726/23: Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie gegen eine Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwertbare Verpackungen (Einwegverpackungen) und nicht wiederverwendbares Geschirr (Einweggeschirr) sowie auf nicht wiederverwendbares Besteck (Einwegbesteck);
2 BvL 19/14: Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 S. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (BGBl. I, 2840) und ob § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23.12.2003 (BGBl. I, 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
2 BvR 1505/20: Verfassungsbeschwerde von sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der Fraktion der FDP gegen die Fortführung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 (SolZG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I, 4130), geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019 (BGBl I, 2115).
(Quelle: PM BVerfG vom 13.3.2024)