Das Deutsche Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC) startet in Kürze die zweite Phase einer Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland und lädt alle interessierten Kreise zur Teilnahme an einer Öffentlichen Podiumsdiskussion (virtuell) am 21.3.2024 von 13–15.45 Uhr ein.
Zentrale Inhalte der Veranstaltung sind die Vorstellung der Zielsetzung und des weiteren Ablaufs der DRSC-Studie und die Diskussion der in Phase 1 der Studie (BB 2023, 744) gewonnenen Zwischenergebnisse in zwei Panels. Die Panelisten sind Vertreter sowohl der Ersteller von Unternehmensabschlüssen als auch der Nutzer, Hochschullehrer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Zudem wird allen Teilnehmern der Veranstaltung die Möglichkeit gegeben, Gedanken und Fragen zur Studie auszutauschen. Explizit sind auch Nichtanwender der IFRS eingeladen und aufgerufen sich zu beteiligen, um ein vollständiges Meinungsbild zu erhalten.
Weitere Details zum Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie der unter www.drsc.de abrufbaren Agenda. Sie können sich ab sofort per E-Mail für die Online-Teilnahme an der Veranstaltung anmelden (rodriguez@drsc.de). Die Zugangsdaten erhalten Sie kurzfristig vor der Veranstaltung. Wie in dem begleitenden und ebenfalls unter www.drsc.de abrufbaren Leitfaden zur Phase 1 dargestellt, besteht das Ziel der Studie in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden. In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden hierzu interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Aufbauend auf den Gruppeninterviews wurde ein erster strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation den Erstellern von Unternehmensabschlüssen zur Verfügung gestellt werden soll (Start der Phase 2). Einen Schwerpunkt bildet hierbei, den spezifischen Nutzen eines bedingten Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für unterschiedliche Unternehmenstypen und -größen empirisch zu erheben. Dazu soll zum einen eine geschichtete Stichprobe von Unternehmen aller Größenklassen gezielt angesprochen werden. Gleichzeitig wird das DRSC auch die interessierte Allgemeinheit zur Teilnahme einladen.
Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie hat das DRSC unter www.drsc.de auf der Projektseite zusammengestellt. Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz, canitz@drsc.de, und Peter Zimniok, zimniok@drsc.de) zur Verfügung.
(www.drsc.de)