BFH, Beschluss vom 25.10.2023 – I R 38/20
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-534-2