Viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben in den letzten Monaten Grundsteuerwerte in vielfacher Höhe ihres bisherigen Wertes erhalten. Die Unruhe war und ist groß. Auch viele Mieterinnen und Mieter machen sich Sorgen, denn die Grundsteuer wird auf die Mieten umgelegt. Klar ist: Ohne Gegensteuern würde sich auch die Grundsteuer vervielfachen.
Das wollen wir verhindern und dafür den Grundsteuer-Hebesatz deutlich senken – von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent. Auch bei den sogenannten Messzahlen wird das Land Berlin seine Handlungsmöglichkeiten nutzen, um das Wohnen nicht zu verteuern. Finanzsenator Stefan Evers hat dazu heute Eckpunkte mit den konkreten Zahlen vorgestellt.
Finanzsenator Stefan Evers: „Als erstes Bundesland ist es uns in Berlin gelungen, bis zum heutigen Tag fast alle Grundsteuerwertbescheide zu erteilen. Auf dieser Grundlage haben wir die Veränderungen der Grundsteuerbelastung genau analysiert und berechnet. Die Zahlen zeigen: Es besteht Handlungsbedarf. Wir haben versprochen, dass Berlin sich durch die Reform der Grundsteuer nicht bereichern wird. Das Wohnen soll im Durchschnitt nicht stärker belastet werden als zuvor. Deshalb schlage ich unter anderem vor, den Hebesatz nahezu zu halbieren.“
Anpassung der Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken
Die Auswertung aller Grundsteuerwerte hat gezeigt, dass die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Berlin zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Um das zu vermeiden, wird die Steuermesszahl zu Gunsten der Wohngrundstücke angepasst. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.
Absenkung des Hebesatzes von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent
Damit die Grundsteuer nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner wird, werden wir den Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 1.1.2025 von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent stark absenken, also nahezu halbieren.
Schaffung einer Härtefallklausel
Niemand soll aufgrund der neuen Grundsteuer um seine Existenz fürchten müssen. Schon durch die starke Absenkung des Hebesatzes wird für die allermeisten Fälle eine übermäßige Grundsteuerbelastung verhindert. Für etwaige Einzelfälle, in denen trotzdem Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, werden wir zusätzlich eine Härtefallklausel schaffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuer für selbst genutzte Wohngrundstücke abzusenken. Ob eine existenzbedrohende Belastung vorliegt, wird im Einzelfall anhand entsprechender Nachweise des Antragstellers entschieden.
(Quelle: PM Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 24-007 vom 21.2.2024)