Wie in den Vorjahren ist die Anzahl der beim Finanzgericht eingegangenen Verfahren (Klagen, Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtschutz, Kostensachen) erneut gesunken. Gegenüber 3.734 Neueingängen im Jahr 2022 (KIagen, Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und sonstige Verfahren) sind im Jahr 2023 noch 3.130 neue Verfahren eingegangen.
Die Anzahl der Erledigungen ist gegenüber dem Vorjahr gesunken, liegt mit 3.476 Verfahren aber deutlich über den Neueingängen, so dass der Bestand an unerledigten Verfahren zum 31.12. von 2.709 anhängigen Verfahren Ende 2022 auf 2.275 Verfahren zum 31.12.2023 gesunken ist. „Positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Abbau der Altverfahren durch die Richterinnen und Richter.“, so Präsidentin Hager. Insgesamt waren zum 31.12.2023 noch 266 Verfahren anhängig, die älter als zwei Jahre waren (288 im Vorjahr).
Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist im Jahr 2023 geringfügig auf 10,5 Monate gesunken (Vorjahr 10,8 Monate) wobei die durchschnittliche Verfahrensdauer der durch Urteil/Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, die nicht zur Abweisung als unzulässig geführt haben, bei 16,7 Monaten liegt. Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes ist die Verfahrensdauer im Vergleich zum Vorjahr auf 3,8 Monate gesunken. In den durch Beschluss erledigten Fällen, die nicht zu einer Abweisung als unzulässig geführt haben, hat sich die Verfahrensdauer auf 5 Monate verringert (Vorjahr 6,1 Monate).
(Quelle: Niedersächsisches FG PM 2/2024 vom 13.2.2024)