Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im März dieses Jahres ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dessen Fokus die Verbesserung der Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse steht. Zudem werden Vorschläge gemacht, wie die Bilanzierung von Goodwill – und insbesondere der Test auf Werthaltigkeit – praktikabler gestaltet werden könnte. Das IDW hat in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben an den IASB das Ziel begrüßt, Abschlussadressaten zu vertretbaren Kosten entscheidungsnützlichere Informatio-nen über Unternehmenserwerbe zur Verfügung zu stellen. Geplant sind v. a. zusätzliche Informationen, die Investoren dabei helfen, die Entwicklung nach erfolgtem Erwerb besser zu verstehen und zu überprüfen, ob die strategischen Beweggründe und die mit dem Unternehmenserwerb verfolgten Ziele erreicht werden. Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung der Änderungsvorschläge die Kosten der Abschlussersteller erheblich erhöhen wird, empfiehlt das IDW, eine gründliche Analyse der Rückmeldungen zu dieser Konsultation und weitere Outreach-Aktivitäten des IASB, um sicherzustellen, dass der erwartete Nutzen der neuen Angaben die zusätzlichen Erstellungskosten überwiegt. Auch wenn sich der IASB im Vorfeld der Veröffentlichung des Diskussionspapiers bereits zu der Frage der Folgebewertung von Goodwill positioniert hat und sich für eine Beibehaltung des Impairment-only-Ansatzes ausspricht, sind Rück-meldungen zu dieser Grundsatzfrage explizit erwünscht. Das IDW spricht sich klar für die Wiedereinführung einer planmäßigen Abschreibung von Goodwill in Verbindung mit einem indikatorbasierten Test auf außerplanmäßige Abschreibung aus. Selbst wenn der Impairment-only-Ansatz des IAS 36 aus Sicht des IASB der konzeptionell überlegenere Ansatz sein sollte, so zeigt ein Blick auf die stetig wachsenden Goodwill-Positionen in den Bilanzen der Unternehmen (sogar in Zeiten der Finanzmarktkrise und der Coronavirus-Pandemie) dessen mangelnde Praxistauglichkeit. Die Kommentierungsfrist läuft noch bis zum 31.12.2020.
(IDW Aktuell vom 30.11.2020)