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EFRAG: Erste ESRS-Erläuterungen

Am 6.2.2024 hat die EFRAG den ersten Satz von zwölf Erläuterungen zu den European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) veröffentlicht, welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren. Zum Hintergrund: Im Oktober 2023 startete die EFRAG die ESRS Q&A Platform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A Platform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 31.1.2024 wurden bereits 258 Fragen eingereicht. Das EFRAG-Sekretariat sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu veröffentlichen. Die Antworten können in Form von Erläuterungen (bzw. explanations) gegeben werden, die keiner öffentlichen Konsultation unterzogen werden oder in Form von Leitlinien (bzw. Implementation Guidance), die vor ihrer Finalisierung einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden. Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission.

(www.drsc.de)