Die Vorteile aus der Gaspreisbremse müssen nicht versteuert werden. Die entsprechende Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) zur Einkommensteuer muss nicht ausgefüllt werden. Bei der elektronischen Erklärung mit ‚Mein ELSTER‘ wird diese Abfrage zum 26. März 2024 komplett entfernt, bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die Nutzerinnen und Nutzer einen entsprechenden Hinweis im Hilfetext. Darauf weist das Finanzressort hin.