am 18.1.2024
Der FA Finanzberichterstattung (FA FB) erhielt einen Überblick über den aktuellen Stand zum IASB-Projekt „Power Purchase Agreements“ anlässlich der Januar-Sitzung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF).
Zunächst wurde über die jüngsten Beschlüsse des IASB im Dezember 2023 berichtet. Der FA FB hat keine fundamentalen Einwände gegen die sog. Ansätze 1 & 2 des IASB geäußert. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die konkrete Formulierung im Detail schwierig und die Klarstellung ggf. wenig nützlich sein kann. Ansatz 3, der vom IASB aus konzeptionellen Gründen bereits verworfen wurde, erscheint dem FA FB aus denselben Gründen nicht sinnvoll. Schließlich wurde eine zusätzliche Idee von EFRAG vorgestellt. Diese Idee hat der IASB bereits besprochen und abgelehnt. Die Vorbehalte des IASB werden vom FA FB geteilt, sodass diese EFRAG-Idee nicht befürwortet wird.
Anschließend hat sich der FA FB erstmals mit den Inhalten des IASB ED/2023/5 Financial Instruments with Characteristics of Equity befasst.
Der FA FB wurde zunächst über die Historie des IASB-Projekts und das Ziel der momentanen Vorschläge informiert. Der Grundannahme des IASB, dass die bestehende Abgrenzung in IAS 32 grundlegend gut funktioniert und daher lediglich punktuelle Anpassungen geboten sind, stimmte der FA FB zu. Insbesondere bestehen keine fundamentalen Anwendungsprobleme, die eine grundlegende Überarbeitung von IAS 32 erfordern. Gleichwohl wurden nach Ansicht des FA FB im Laufe der langjährigen Anwendung viele Anwendungsprobleme schlichtweg praktisch gelöst – weshalb diese Grundannahme nur aus pragmatischen Erwägungen zutreffend ist.
Von den konkreten Vorschlägen im IASB-Entwurf hat der FA FB zunächst ausgewählte Änderungssachverhalte (insb. 1. Einfluss gesetzlicher Regelungen, 5. Ermessen der Eigentümer, 6. Umklassifizierung sowie 8. Disaggregation) besprochen und vorläufig kommentiert. Diese Sachverhalte sollen jedoch weiter vertieft und die übrigen erstmals erörtert werden. Der FA FB wird seine Diskussion zum Entwurf in den nächsten beiden Sitzungen fortsetzen und eine Stellungnahme erarbeiten.
(PM DRSC vom 22.1.2024)
→ Die Mitschnitte der Sitzung sind unter www.drsc.de abrufbar