Angaben zu Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9631), die diese kurz vor ihrer Liquidierung gestellt hatte. Allerdings erklärt die Bundesregierung, dass ein Vergleich der Zahlen für 2022 und das erste Halbjahr 2023 mit denen der Vorjahre aufgrund der Corona-Pandemie „nur bedingt aussagekräftig“ sei.
Insgesamt gab es im ersten Halbjahr 2023 den Angaben zufolge 27 036 Arbeitgeberprüfungen. Die meisten davon entfielen mit 6 026 auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das am 25.4.2023 auch einer bundesweiten Schwerpunktprüfung unterzogen wurde. Weitere Schwerpunktprüfungen im ersten Halbjahr 2023 betrafen eine Mindestlohn-Sonderprüfung am 9.3. und das Gastronomie- und Beherbungsgewerbe am 30.6.2023.
Insgesamt führten die bundesweiten Schwerpunktprüfungen im ersten Halbjahr 2023 zu 1 246 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und 971 Strafverfahren. 160 Mal wurden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt.
(Quelle: hib 38/2024 vom 18.1.2024)