BFH, Urteil vom 14.11.2023 – IX R 13/23
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-214-1