Am 10.1.2024 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2024 veröffentlicht.
Im Arbeitsprogramm wird festgestellt, dass die Qualitätsmanagementsysteme der Praxen, die über ihr Netzwerk Mitglied des Forum of Firms sind, bereits bis zum 15.12.2022 nach den Vorgaben der neuen Qualitätssicherungsstandards ISQM 1 und ISQM 2 sowie ISA 220 (rev.) auszugestalten und einzurichten waren. Ab dem 15.12.2022 muss die Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems hinsichtlich der Reaktionen auf die Qualitätsrisiken und die Überwachungsmaßnahmen sichergestellt sein. Schwerpunkt der Inspektionen werden neben der Würdigung der Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems der Praxen die Beurteilung der Reaktionen auf die Qualitätsrisiken und die Überwachungsmaßnahmen der Praxen sein.
Als Schwerpunkte hinsichtlich der Durchführung von Abschlussprüfungen sind im Arbeitsprogramm genannt:
- Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei Kreditinstituten,
- Beurteilung der Angemessenheit der Prämisse der Unternehmensfortführung durch den Abschlussprüfer sowie dessen Kommunikation zu entwicklungsbeeinträchtigenden und bestandsgefährdenden Tatsachen mit dem Aufsichtsorgan,
- Prüfung des Kalkulationszinssatzes sowie die Würdigung der Angemessenheit der Unternehmensplanungen durch den Abschlussprüfer bei der Prüfung von Werthaltigkeitstests und die
- Prüfung der Erstanwendung von IFRS 17 einschließlich der Prüfung der Anwendung von Übergangsvorschriften bei Versicherungsunternehmen.
Das System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern der WPK beurteilt die APAS unverändert anhand der folgenden kritischen Erfolgsfaktoren:
- Berücksichtigung der erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung der Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Prüferauswahl („Augenhöhe“),
- Risikoorientierte und materiell-inhaltliche Durchführung von Qualitätskontrollen,
- Aussagekräftige Berichterstattung der Prüfer für Qualitätskontrolle,
- Sachgerechter Aufgriff von Berufspflichtverstößen und
- Durchsetzung wirksamer Qualitätskontrollen.
Im Arbeitsprogramm wird darauf hingewiesen, dass ein besonderes Augenmerk auf den organisatorischen Vorbereitungen der Kommission für Qualitätskontrolle im Hinblick auf die Auswirkungen der in deutsches Recht umzusetzenden CSRD auf das Qualitätskontrollverfahren liegen wird. Dies umfasst beispielsweise die Erarbeitung von Kriterien für angemessene Kenntnisse der Prüfer für Qualitätskontrolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung sowie die Festlegung von Anforderungen an Umfang und Inhalt spezieller Schulungsveranstaltungen.
Einzelheiten zu den Schwerpunkten sowie weitere Ausführungen zur anlassbezogenen Berufsaufsicht, zur Marktbeobachtung und zur internationalen Zusammenarbeit sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen.
(Neu auf WPK.de vom 18.1.2024)