Beschluss vom 13. September 2023, XI B 38/22 (AdV)
ECLI:DE:BFH:2023:BA.130923.XIB38.22.0
Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
(Amtlicher Leitsatz)