Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 sind Dr. Claudia Matthäus, Paul-Gerhard Stäbler und Dr. Andreas Wahl zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden.
Dr. Claudia Matthäus (links im Bild) ist 1976 in Riesa/Sachsen geboren. Nach dem Abitur schloss sie zunächst das Studium an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung mit dem Abschluss der Diplom-Verwaltungswirtin (FH) ab. An ihre zweijährige Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland schloss sich das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München an. Nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht (von 2003 bis 2005) und dem Referendariat beim Oberlandesgericht München, war sie von 2007 bis 2010 zunächst als Rechtsanwältin tätig. In dieser Zeit schloss sie auch ihre Promotion zu „Schadensminderungspflichten im Haftpflicht- und Sozialrecht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz“ bei Prof. Dr. Ulrich Becker ab. 2010 nahm Dr. Matthäus ihre Tätigkeit als Richterin in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit auf und wurde im August 2017 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Von März 2021 bis Februar 2023 war Dr. Claudia Matthäus als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet.
Dr. Matthäus ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie ist als Autorin in verschiedenen Kommentaren zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung tätig, seit 2019 Lehrbeauftragte an der Hochschule Kempten und seit 2023 auch an der Hochschule München. Sie verfügt über Ausbildungen zur Güterichterin und in kollegialer Fallsupervision.
Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Dr. Matthäus dem für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen 1. Senat des Bundessozialgerichts zugewiesen.
Paul-Gerhard Stäbler (Mitte im Bild) ist 1978 in Stuttgart geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg und dem Referendariat beim Freistaat Bayern war Stäbler von Februar 2006 bis August 2008 als Referent im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als stellvertretender Leiter der Referate Arbeitsrecht und Berufsbildung und zugleich als stellvertretender persönlicher Referent des Amtschefs tätig. Im September 2008 nahm er seine Tätigkeit als Richter in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit auf und wechselte im Juni 2014 in die baden-württembergische Sozialgerichtsbarkeit. Dort wurde er im Juli 2016 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Ab Januar 2017 war er bis zu seiner Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht im Mai 2019 auch IT-Referent und knüpfte insoweit an seine Tätigkeit als Mitglied der Projektgruppe „Elektronischer Rechtsverkehr“ der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit an. Seit seiner Rückkehr an das Landessozialgericht im Februar 2021 war Paul-Gerhard Stäbler auch als stellvertretender IT-Referent tätig.
Paul-Gerhard Stäbler ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist unter anderem Autor in verschiedenen Kommentaren, Zeitschriften und Fachbüchern. Ehrenamtlich ist er zudem in der evangelischen Kirche und der christlichen Jugendarbeit, unter anderem als stellvertretender Vorsitzender des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg und als Leiter des überregionalen ehrenamtlichen Medienprojekts [bild:werk] medien engagiert.
Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat den Richter Stäbler dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 8. Senat des Bundessozialgerichts zugewiesen.
Dr. Andreas Wahl (rechts im Bild), 1964 in Salach im Landkreis Göppingen geboren, studierte in Tübingen und Freiburg Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat war er ab 1993 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Verwaltungswissenschaft der Technischen Universität Dresden (Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute). 1999 trat er in die sächsische Sozialgerichtsbarkeit ein und war zunächst am Sozialgericht Chemnitz tätig. Nach zwischen-zeitlichen Abordnungen an das Sächsische Landessozialgericht und das Bundessozialgericht wurde er im Dezember 2005 zum Richter am Landessozialgericht und im Juli 2012 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt.
Seit Januar 2019 ist Dr. Wahl Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen und seit Mai 2022 dessen Vizepräsident.
Dr. Wahl ist verheiratet, hat zwei Söhne und lebt in Dresden. Er ist Mitautor in Kommentaren zum Kranken- und zum Pflegeversicherungsrecht.
Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat den Richter Dr. Wahl dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat des Bundessozialgerichts zugewiesen.