Am 22.12.2023 wurde der delegierte Rechtsakt zum sog. Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die ESRS waren bereits Ende Juli 2024 durch die Europäische Kommission angenommen worden.
Hintergrund: Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur BilanzRl (Richtlinie 2013/34/EU) und muss bis zum Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hatte im September 2023 eine Analyse der deutschen Sprachfassung der ESRS mit Hinweisen für notwendige Korrekturen an die Europäische Kommission übermittelt und wird auch die nun im EU-Amtsblatt erschienene Version dahingehend überprüfen.
Zuvor hatte das DRSC mehrere Stellungnahmen zu den ESRS veröffentlicht, insb. zur öffentlichen Konsultation der EFRAG bzgl. erster ESRS-Entwürfe und zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission bzgl. der finalen ESRS-Entwürfe.
Das DRSC führte außerdem bislang sechs Anwenderforen zur ESRS-Einführung durch. Die Anwenderforen stehen exklusiv den DRSC-Mitgliedsunternehmen und -verbänden offen. Hier werden Anwendungsthemen und -herausforderungen bzgl. der ESRS diskutiert und ggf. der EFRAG (in anonymisierter Form) über die ESRS Q&A-Platform mit der Bitte um Klarstellung übermittelt. Bisher wurde eine Eingabe an die EFRAG übermittelt.
Mehrere Briefing Paper und weitere Informationen zu den ESRS finden sich auf der einschlägigen Projektseite.