-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Aktualisierung zur Rechnungslegung mit dem Titel „Immaterielle Vermögenswerte – Geschäftswert und andere – Krypto-Vermögenswerte (Unterthema 350-60)“ veröffentlicht. Demnach sind Krypto-Vermögenswerte in jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im Nettoergebnis zu erfassen. Darüber hinaus sind Informationen zu wesentlichen Beständen, vertraglichen Verkaufsbeschränkungen und Änderungen während des Berichtszeitraums offenzulegen. Die PM ist unter https://fasb.org/page/getarticle?uid=fasb_Media_Advisory_12-13-23 abrufbar.
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