OLG Stuttgart, Urteil vom 27.7.2023 – 2 U 115/22
Einem Schadensersatzanspruch wegen des LKW-Kartells, das die Europäische Kommission mit ihrem Beschluss vom 19. Juli 2016 (AT.39824 Trucks) festgestellt hat, steht nicht entgegen, dass Fahrzeuge nicht käuflich erworben, sondern geleast wurden. Vortrag zum Vertragsinhalt auf den vorangegangenen Marktstufen der jeweiligen Erwerbskette ist zur schlüssigen Darlegung des Anspruchs nicht erforderlich.
(Amtlicher Leitsatz)