– Antragsveranlagung, auf die ausschließlich beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit steuerlichem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR Anspruch haben (Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln)
GA Sánchez-Bordona, Schlussanträge vom 16.11.2023 – C-627/22
Die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, insbesondere dessen Art. 7 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I, sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die Arbeitnehmern, die in der Schweiz ansässig und in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, die Möglichkeit verwehrt, freiwillig eine Veranlagung zur Einkommensteuer zu beantragen, insbesondere um unter Berücksichtigung von Aufwendungen (Werbungskosten) sowie Anrechnung von im Steuerabzugsverfahren einbehaltener deutscher Lohnsteuer eine Einkommensteuererstattung zu erhalten, während diese Möglichkeit den in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums Ansässigen eingeräumt wird.
Volltext BBL2023-2710-1