In einem Schreiben an das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) informiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über anstehende Änderungen der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV). Mit der vorgesehenen Novelle der KAPrüfbV sollen eine tabellarische Übersicht der Prüfungsfeststellungen und ein neuer Erfassungsbogen für Feststellungen im Rahmen der Geldwäscheprüfung eingeführt werden, in denen jeweils Klassifizierungen von Prüfungsfeststellungen von F-1 bis F-4 bzw. F-5 vorgesehen sind.
Die BaFin äußert den Wunsch, dass Prüfer die mit dem Schreiben zur Verfügung gestellten Vorlagen bereits im Vorgriff auf die entsprechende Änderungsverordnung zur KAPrüfbV im Rahmen von noch offenen Prüfungen von erlaubnis- bzw. registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Investmentvermögen verwenden und ihren Prüfungsberichten entsprechende Bewertungen beifügen.
Der IDW-Fachausschuss Investment (FAIN) wird die Inhalte des Schreibens zeitnah erörtern. Das IDW wird hierzu informieren.
(IDW Aktuell vom 24.11.2023)