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BFH: Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

BFH, Urteil vom 24.8.2023 – V R 49/20

§ 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet.

(Amtlicher Leitsatz)

BBL2023-2582-2