Der Finanzausschuss hat für Montag, 6.11.2023, zwei öffentliche Anhörungen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Wachstumschancengesetz (20/8628) angesetzt. Um 11 Uhr sollen zunächst die im Gesetzentwurf enthaltenen Fragen zur Unternehmensbesteuerung behandelt werden. Um 13:30 Uhr sollen Sachverständige dann zu den übrigen Maßnahmen in dem Gesetzentwurf befragt werden.
Vor dem Beschluss über die Anhörungen war es zu einem heftigen Streit im Finanzausschuss zur Frage der Rede- und Fragezeit zwischen den Ampel-Fraktionen und der oppositionellen Unionsfraktion gekommen. Letztere wollte zwei Frage- und Debattenrunden zu dem Gesetzentwurf durchführen, was die SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Die Linke ablehnten.
Die CDU/CSU-Fraktion kündigte daraufhin an, zu prüfen, inwiefern das Fragerecht der Abgeordneten im Ausschuss zeitlich überhaupt begrenzt werden könne. Auch wolle man prüfen, ob die Redezeit der Fraktionen in den Ausschüssen analog zum Plenum nach Fraktionsstärke zu bemessen sei. Derzeit haben im Finanzausschuss alle Fraktionen gleich viel Redezeit, unabhängig von ihrer Größe. Üblicherweise äußert sich je ein Vertreter jeder Fraktion bei Beratungen zu einem Gesetz.
Inhaltlich wurde aus der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf bemerkt, dass eine Verbesserung der Kommunalfinanzen noch zu prüfen sei. Der CDU/CSU geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wurde auf die Haushaltslage verwiesen, die Spielräume beschränke. Die FDP-Fraktion zeigte sich noch unzufrieden mit den Regelungen zur Zinsschranke in dem Gesetzentwurf. Hierbei bekam sie Zustimmung aus der AfD-Fraktion.
Vonseiten der Fraktion Die Linke wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf vor allem Regelungen beinhalte, die Wohlhabende begünstigten. Verwiesen wurde unter anderem auf den Bericht des Bundesrechnungshofs und darin enthaltene Bemerkungen zur degressiven Abschreibung beim Wohnungsbau. Die Bundesregierung kündigte an, diesen Bericht zu prüfen, der erst am Vorabend zur Sitzung des Finanzausschusses zugänglich geworden war.
(Quelle: hib 775/2023 vom 18.10.2023)