Das IDW hat seine Verlautbarungskategorie „IDW-Hinweise“ um eine neue Art erweitert. Künftig wird es neben Prüfungshinweisen und Rechnungslegungshinweisen auch Bewertungshinweise geben. Die Abkürzung lautet: BewH. Die Nummerierung orientiert sich an den übrigen IDW-Hinweisen. Der vollständige Name des ersten IDW BewH lautet: „IDW BewH 5.011“. Dabei zeigt die vorangestellte Ziffer 5, dass es sich um einen Bewertungshinweis handelt. Die zwei ersten der folgenden Ziffern beziehen sich auf den Standard (S1 =01, S13 = 13), auf den Bezug genommen wird. Die dritte Ziffer zeigt die Anzahl der BewH zu dem jeweiligen Standard. Bewertungshinweise werden üblicherweise vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) herausgegeben und zählen neben den beiden anderen Hinweisarten des IDW zu den Verlautbarungen mit Empfehlungscharakter. Bindenden Charakter haben die IDW-Prüfungsstandards, die ISA [DE], die Stellungnahmen zur Rechnungslegung, die IDW-Standards und die IDW Qualitätssicherungsstandards. Die dritte Kategorie bilden Praxishinweise sowie Frage & Antwort-Papiere, die hilfestellenden Charakter haben. Alle Verlautbarungen werden künftig entsprechend ihres Verbindlichkeitsgrades in den IDW-Veröffentlichungen sortiert. Nutzer der IDW-Website finden den ersten Bewertungshinweis, wie alle anderen Verlautbarungen auch, als Kategorie auf folgender Internetseite: IDW-Verlautbarungen
(IDW Aktuell vom 10.10.2023)