Der IDW-Praxishinweis 3/2023 gibt dem Berufsstand eine praktische Hilfestellung bei der Umsetzung des IDW QMS 1(09.2022). Er zeigt, wie kleinere, weniger komplexe WP-Praxen eigenverantwortliche und verhältnismäßig die Qualitätsmanagement-Anforderungen auf ihre Gegebenheiten anwenden können.
Der Praxishinweis gibt u. a. Hinweise zur Festlegung von Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement und von Qualitätszielen. Er enthält Beispiele dafür, wie die Identifizierung und Beurteilung qualitätsgefährdender Risiken erfolgen können. Ein wesentlicher Bestandteil des Praxishinweises ist eine Risikomatrix. Hierin kann das Gesamtergebnis des Risikobeurteilungsprozesses dokumentiert werden. Sie kann als Grundlage für die individuelle Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems in kleineren, weniger komplexen WP-Praxen dienen und bietet auch außerhalb dieses Anwendungsbereichs hilfreiche Ansatzpunkte. Enthalten sind auch Referenzen auf Arbeits- und Dokumentationshilfen des IDW-Qualitätsmanagementhandbuchs (Modul Praxisorganisation). Die Risikomatrix ist zusätzlich als bearbeitbare Excel-Datei im Mitgliederbereich der IDW-Website verfügbar.
Der IDW-Praxishinweis „Umsetzung der Anforderungen des IDW QMS 1(09.2022) an ein risikobasiertes Qualitätsmanagementsystem in kleineren, weniger komplexen WP-Praxen (IDW Praxishinweis 3/2023)“ ist veröffentlicht in Heft 10/2023 der IDW Life.
Hintergrund
Bis zum 15.12.2023 muss ein risikobasiertes Qualitätsmanagementsystem nach IDW QMS 1 (09.2022) ausgestaltet und eingerichtet sein. IDW QMS 1 (09.2022) ist hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems skalierbar, da dieses maßgeblich von den Gegebenheiten der jeweiligen WP-Praxis, z. B. der Größe und dem gegenwärtigen und zukünftigen Tätigkeitsbereich, abhängt.
(IDW Aktuell vom 6.10.2023)