Die Einführung eines neuen Impairment-Modells für Finanzinstrumente als eine Folge der Finanzmarktkrise war eine der grundlegendsten Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS 9. Anstatt der Erfassung einer Wertminderung zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits objektive Hinweise für ein Ausfallereignis vorliegen (sog. Incurred-Loss-Modell nach IAS 39), sind nun auch bereits künftig erwartete Kreditverluste zu berücksichtigen (sog. Expected-Credit-Loss–Modell). Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben Stellung zu den Auswirkungen dieser Umstellung.
Das Konsultationspapier (Request for Information) „Post-Implementation Review (PIR): IFRS 9 Financial Instruments – Impairment” des IASB vom Mai 2023 gibt Erstellern, Prüfern und sonstigen Adressaten von IFRS-Abschlüssen die Möglichkeit, die Auswirkungen des im Jahr 2018 in Kraft getretenen neuen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) zu beurteilen.
Die Umstellung auf ein solches zukunftsorientierteres Modell war mit erheblichem Aufwand verbunden. Unabhängig davon funktioniert es aus Sicht des IDW in der Praxis. In einzelnen Bereichen des Standards wären allerdings Klarstellungen bzw. zusätzliche Anwendungsleitlinien wünschenswert. Dies betrifft im Besonderen die Wechselwirkungen zwischen den Regelungen zur Modifikation, Wertminderung, Ausbuchung und sog. Write-offs von finanziellen Vermögenswerten.
(IDW Aktuell vom 27.9.2023)