Recht & Steuern | Handelsblatt Ausgabe vom 26.09.2023

Fehler in Rechnungen sind für den Rechnungsaussteller nicht nur ärgerlich, sondern können auch zu zusätzlicher Umsatzsteuer führen. Eine Korrektur soll davon abhängig, sein, ob die zivilrechtliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, um die Rechnung zu korrigieren. Dies hat der EuGH abgelehnt. Trotzdem streiten Gerichte und Verwaltung immer noch über die Regel. In naher Zukunft wird sich der EuGH ein weiteres Mal zu der Problematik äußern.