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BFH: Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

BFH, Urteil vom 7.6.2023 – I R 50/19

Der Begriff „Beteiligung“ bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-2134-4