Der Bundespräsident hat den Richter am Arbeitsgericht Dr. Christoph Betz, Arbeitsgericht Regensburg, mit Wirkung vom 1. September 2023 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Herr Dr. Betz, geboren 1978 in Regensburg, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 2006 in Regensburg ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt und seiner Promotion im Jahr 2007 trat er als Referent beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeits- und Sozialordnung, Familie und Frauen in den Dienst des Freistaats Bayern. Ab Februar 2009 war er als Richter dem Arbeitsgericht Regensburg zugewiesen und von Februar bis März 2009 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet.
Zum 1. August 2010 wurde Herr Dr. Betz zum Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Regensburg ernannt. Von September 2019 bis August 2021 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Er wurde von Januar bis März 2023 beim Landesarbeitsgericht München erprobt.
Das Präsidium hat Herrn Dr. Betz dem Vierten Senat zugeteilt. Der Vierte Senat ist vor allem zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen.
Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
(PM Nr. 36/23 v. 1.9.2023)