BGH, Urteil vom 6.7.2023 – VII ZR 151/22
Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt.
(Amtlicher Leitsatz)
Handwerker, Widerruf, Annahme, Geschäftsraum