Anders als vom federführen Rechtsausschuss und dem Finanzausschuss vorgeschlagen, hat die Verschiebung der RVG-Reform auf Januar 2023 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Die Bundesrechtsanwaltskammer erwartet von der Bundesregierung und den Abgeordneten, dass sie dafür Sorge tragen, dass das KostRÄG 2021 nun, seinem Namen entsprechend, im Januar in Kraft tritt.
(Meldung BRAK vom 6.11.2020)