-tb- Die Europäische Kommission (EK) hat die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU durch die ersten Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Diese sind sektorunabhängig und gelten für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Die PM ist unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de abrufbar.
![IMAGO / Shotshop](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2022/11/imago0101181318h-820x410.jpg)
© IMAGO / Shotshop