Der Betriebsstättenbegriff ist fester Bestandteil des Steuerrechts. Jüngst hat sich der BFH zum Begriff der Betriebsstätte im Umsatzsteuerrecht geäußert. Das BMF will, so lässt die Veröffentlichung vermuten, wohl das Grunderwerbsteuerrecht reformieren. Danach wären Grundstücksgesellschaften steuerfrei übertragen werden dürfen. Einen Rückblick gibt das FG Münster über seine Arbeit für die Jahre 2021/2022.

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Hier finden Sie die Seite vom Handelsblatt vom 25.07.2023

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