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Wachstumschancengesetz: Keine neue Mitteilungspflicht für Unternehmen

Das Bundesfinanz­ministerium (BMF) legte nun endlich den Entwurf für ein „Wachstums­chancengesetz“ vor. Zwar sind viele seit Langem von der Bundessteuer­beraterkammer (BStBK) gestellte Forderungen aufge­nommen, dennoch ergibt sich ein ge­mischtes Bild: Einerseits hat der Entwurf grund­sätzlich das Potential, die Wirt­schaft wirksam zu entlasten. Andererseits sind die geplanten zu­sätzlichen Mitteilungs­pflichten eine nicht nachvoll­ziehbare Be­lastung für Unternehmen und ihre Berater.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Er­freulich ist, dass u.a. der steuerliche Verlust­abzug endlich ausge­baut werden soll. Die zeitliche Streckung des Verlust­rücktrages auf bis zu drei Jahre und die dauer­hafte Aus­weitung auf 10 bzw. 20 Millionen Euro sind ein wichtiges Signal an die Unternehmen. Gleiches gilt für die temporäre Er­möglichung eines uneinge­schränkten Verlustvor­trages für die Jahre 2024 bis 2027.“ Darüber hinaus begrüßt die BStBK die geplante An­passung der Thesaurierungs­begünstigung und des Options­modells für Personen­gesellschaften. Mit den aktuellen Plänen sind Personen­gesellschaften zukünftig besser­gestellt, allerdings muss hier weiter nach­gebessert werden.

Zudem plant das BMF, die steuer­liche Forschungs­zulage auszuweiten und eine Investitions­prämie in einem eigens dafür ge­schaffenen Gesetz für die Jahre 2024 bis 2027 einzu­führen. Schwab: „Investieren Unternehmen in den nächsten Jahren in klima­freundliche Techno­logien, können sie unter bestimmten Voraus­setzungen 15 % der Investitions­summe vom Staat zurück­erhalten. Wir bemängeln, dass diese Prämie nun nicht mehr für Investitionen in die Digi­talisierung gilt. Da wird am falschen Ende gespart. Denn die deutschen Unter­nehmen müssen dringend stärker digital arbei-ten, wollen sie im inter­nationalen Wett­bewerb bestehen. Alles was sie dabei unterstützt, ist gut in­vestiertes Geld“, so Schwab. Der Koalitions­vertrag sah eine Förderung von Klima­schutz und Digi­talisierung vor.

Mit der bundes­weiten Einführung der ver­pflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich will das BMF die Grund­lage für ein transaktions­bezogenes Meldesystem schaffen. „Ein wichtiger Vorstoß für Unternehmen und uns Steuer­berater. Denn damit einher geht das Potential sowohl die Digi­talisierung als auch die Auto­matisierung der Rechnungs­stellungs- und Buchhaltungs­prozesse voranzu­bringen“, betont Schwab.

Die geplanten zusätzlichen Mitteilungs­pflichten für inner­staatliche Steuer­gestaltungen lehnt Schwab strikt ab: „Wieso sollte man etwas ein­führen, von dem man schon weiß, dass es nichts bringt? Die bisherige Mitteilungs­pflicht für grenzüber­schreitende Steuerge­staltungen hat schon zu keinem wesentlichen Erkenntnis­gewinn geführt und steht in keiner Kosten-Nutzen-Relation. Immer mehr Berichts­pflichten sind nicht die Lösung. Gute, weil zielge­richtete Gesetz­gebung hingegen schon. Die Politik sollte dringend einlenken und die nationalen Anzeige­pflichten in der Schublade lassen.“

Mit höchster Priorität sollte die Politik künftig mehr büro­kratischen Ballast abwerfen und alles tun, um die Wett­bewerbs­fähigkeit deutscher Unter­nehmen voranzu­bringen. Dafür macht sich die BStBK weiter­hin stark.

(PM 12/2023 v. 19.7.2023)

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