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DRSC: Stellungnahme an den ISSB zur vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Internationalisierung der SASB-Standards

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 12.7.2023 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zu der vom ISSB vorgeschlagenen Vorgehensweise für die Internationalisierung der SASB-Standards übermittelt. Die SASB-Standards umfassen 77 Branchenstandards, die jeweils die für eine Branche relevanten Nachhaltigkeitsthemen aufführen und entsprechende Indikatoren für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte definieren. Da diese Standards ursprünglich von dem US-amerikanischen Sustainability Accounting Standards Board (SASB) entwickelt wurden, enthalten sie derzeit ca. 200 US-amerikanische Referenzen und Metriken. Der ISSB hat mit der Fusion der Value Reporting Foundation und der IFRS Foundation im August 2022 auch die Verantwortung für die Pflege, Überarbeitung und Weiterentwicklung dieser Branchenstandards übernommen. Dieser unter www.ifrs.org abrufbare Entwurf des ISSB schlägt ein eng abgegrenztes Projekt vor, um die bislang nicht international anwendbaren Metriken zeitnah zu überarbeiten und dadurch die Anwendung der SASB-Standards zum 1.1.2024, dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS S1 und S2 zu ermöglichen. Es werden fünf Ansätze für die Internationalisierung vorgeschlagen, die in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit international akzeptierter Metriken oder Definitionen, ggf. in Kombination, zur Anwendung kommen. Sofern möglich, wird eine internationale Referenz (1) und/oder eine international akzeptierte Definition (2) gewählt. In Ermangelung solcher internationaler Referenzen soll auf jurisdiktionsspezifische Vorgaben (3) abgestellt werden, Referenzen gestrichen (4) oder ersetzt (5) werden. Der DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) hat diesen ISSB-Vorschlag auf seinen Sitzungen diskutiert und zudem am 28.6.2023 gemeinsam mit dem ISSB und dem EFRAG eine Öffentliche Diskussion durchgeführt. Darauf basiert die übermittelte Stellungnahme an den ISSB. Darin wird zum einen die Bedeutung dieses Projekts betont, da die SASB-Standards für IFRS- und ESRS-Anwender gleichermaßen relevant sein können, da die sektorspezifischen ESRS-Standards erst noch erarbeitet werden müssen und dennoch bereits mit der ESRS-Erstanwendung auch sektorspezifische Angaben erforderlich sind (vgl. dazu Informationen im DRSC-Briefing Papier). Vor diesem Hintergrund begrüßt das DRSC dieses Projekt und fordert eine transparente Darstellung der (nicht) ausgewählten Metriken und des Prozesses. Hilfreich wird hier die vom ISSB angekündigte Möglichkeit des Fatal Flaw Review (voraussichtlich im Oktober 2023) sein. Grundsätzlich empfiehlt das DRSC die (zukünftige) Rolle der SASB-Standards klar zu definieren und bei der Weiterentwicklung auf die Übereinstimmung mit den europäischen sektorspezifischen Normen zu achten. Diese ISSB-Konsultation kann gegenüber dem ISSB noch bis zum 9.9.2023 kommentiert werden. Die EFRAG hat zu dieser ISSB-Konsultation einen Stellungnahmeentwurf erarbeitet und bittet dazu um Stellungnahmen bis zum 17.7.2023.

(www.drsc.de)