Das Berufsrecht der Berufsausübungsgesellschaften ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz nur lückenhaft geregelt und entspricht vielfach nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Zusammenarbeit der jeweiligen Berufsträgerinnen und -träger. Der Entwurf sieht daher eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in diesen Gesetzen vor. Ziel der Neuregelung ist es, der Rechtsanwaltschaft, der Patentanwaltschaft und den Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Zukünftig soll daher Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr ausschließlich die einzelnen Berufsträgerinnen und -träger sein, sondern auch die Entität, in der diese ihren Beruf ausüben. Über die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus modernisiert der Gesetzentwurf das Berufsrecht. Insbesondere wird das Verbot der Interessenkonflikte zukünftig auch in Hinblick auf sogenannte Sozietätssachverhalte in der BRAO, der PAO und dem StBerG unmittelbar geregelt. Außerdem werden Änderungen in den Bereichen vorgenommen, in denen die Berufsordnungen an die rechtlichen oder tatsächlichen Entwicklungen angepasst werden müssen.
(Meldung BMJV vom 4.11.2020)