Der Finanzausschuss hat am 5.7.2023 mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken für den Gesetzentwurf (20/7307) der Bundesregierung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden gestimmt. Die Fraktion der Linken enthielt sich.
Die SPD-Fraktion lobte, dass die Änderungen in dem Abkommen der Eindämmung von Steuergestaltung dienten. Auch von der Union kamen keine Einwände, es gehe um die Umsetzung von Standards. Die Bundesregierung verweist in ihrem Gesetzentwurf auf das OECD-Projekt zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (OECD (2013) Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting – BEPS).
Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke sprachen sich dafür aus, die Quellenbesteuerung auszuweiten, wie es auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Fraktionen stehe. Die Linke sieht in dem reformierten Doppelbesteuerungsabkommen keine ausreichenden Verbesserungen. Die FDP-Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf ohne weitere Bemerkungen zu. Die AfD-Fraktion verwies darauf, dass es in Schweden keine Erbschafts- und Schenkungssteuer gebe.
(Quelle: hib 523/2023 vom 5.7.2023)