Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22,0 Mio. Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Mrd. Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 0,5 % oder 106 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um ungefähr 3,9 % oder 13,6 Mrd. Euro.
Rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen im Jahr 2022 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (241 Mrd. Euro). Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 11 Prozentpunkte gestiegen.
Durchschnittlicher Besteuerungsanteil der Rentenleistungen von Rentenbeziehenden mit Wohnsitz im Inland in %:
2022 66,4
2021 65
2020 63,8
2019 62,2
2018 60,4
2017 58,9
2016 57,1
2015 55,3
Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil auch durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.
2019 zahlten 37 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer.
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2022 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2019 vor. Demnach mussten 37 % oder 8,05 Mio. der insgesamt 21,6 Mio. Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2018 stieg der Anteil um 3,1 Prozentpunkte beziehungsweise ungefähr 709 000 Personen.
Bei knapp 84 % der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte wie beispielsweise Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
Die Angaben stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Weitere Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen sind auf der Themenseite „Lohn- und Einkommensteuer“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
(Quelle: DESTATIS, PM Nr. 257 vom 30.6.2023)