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EuGH: „Verbraucher“ bei einem Vertrag über Aufnahme in Treuesystem

EuGH, Urteil vom 8.6.2023 – C-455/21

Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die Mitglied in einem von einem Handelsunternehmen eingerichteten System wird, das es u. a. erlaubt, im Rahmen des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen bei den Handelspartnern dieses Unternehmens durch sie selbst oder durch andere auf ihre Empfehlung hin am System teilnehmende Personen in den Genuss bestimmter finanzieller Vorteile zu kommen, unter den Begriff „Verbraucher“ im Sinne dieser Vorschrift fällt, wenn diese natürliche Person zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(Tenor)