Der Plan der EU-Kommission und des deutschen Gesetzgebers die sog. Übergewinne, d. h. „krisenbedingte“ Mehrgewinne abzuschöpfen wurde während der Energiekrise eiligst ins Leben gerufen. Auf EU-Ebene geht es um eine EU-Abgabe, auf nationaler Ebene um eine nicht als Betriebsausgabe abzugsfähige Personensteuer. Es gibt aber erhebliche Zweifel an der Rechtsgrundlage. Neben diesem Thema werden aktuelle steuerrechtliche Fragen aufgegriffen.

Fehlende Rechtsgrundlage

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Hier finden Sie die Seite vom Handelsblatt vom 13.06.2023

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