Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Transparenzdatenbank gestartet. Die EU-Kommission muss eine Datenbank einrichten und pflegen mit Meldungen von Online-Plattformen über die Gründe für die Entfernung von Informationen und andere Entscheidungen zur Inhaltsmoderation. Das ist in Art. 24 Abs. 5 des DSA festgelegt.
Sobald die Datenbank eingerichtet ist, werden die Plattformen aufgefordert, ihre Erklärungen so schnell wie möglich nach einer Entscheidung einzureichen. Das wird Aktualisierungen fast in Echtzeit ermöglichen. Diese Inhalte werden öffentlich zugänglich sein und Informationen über die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte liefern. Die öffentliche Konsultation zielt darauf ab, Informationen darüber zu sammeln, wie diese Verpflichtung umgesetzt werden soll. Insbesondere sollen die zu sammelnden Informationen und die Methoden für die Einreichung der Meldungen und den Zugriff auf die Datenbank festgelegt werden. Die Konsultation besteht aus einer Reihe von Fragen und einem Softwarecode, mit dem eine vorläufige Version dieser Datenbank implementiert wird. Die Kommission lädt Anbieter von Online-Plattformen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Forscher und andere Akteure dazu ein, ihre Beiträge bis zum 17.7.2023 einzureichen.
Wie werden Online-Inhalte moderiert?
Das Gesetz über digitale Dienste sieht Regeln über die Transparenz der Entscheidungen zur Moderation von Inhalten vor. Bei sehr großen Plattformen werden sich die Nutzer und Verbraucher ein besseres Bild davon machen können, wie sich diese Plattformen auf unsere Gesellschaften auswirken und wie sie zur Minderung solcher Risiken verpflichtet werden, auch in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie werden durch unabhängige Prüfberichte sowie eine spezialisierte und öffentliche Kontrolle zur Rechenschaft gezogen.
(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 21.6.2023)