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BAG: Betriebliche Altersversorgung – Einstandspflicht – Pensionskasse der Caritas

BAG, Urteil vom 14.3.2023 – 3 AZR 197/22

Die Bezugnahme im Dienstvertrag auf die Anlage 8 zu den AVR und ihre VersO B begründet eine Zusage betrieblicher Altersversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, für die der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG einzustehen hat.

(Amtlicher Leitsatz)

1. Kirchliche Arbeitsrechtsregelungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie sind wegen ihres Zustandekommens im sog. Dritten Weg wie Gesetze auszulegen (Rn. 28).

2. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall erforderlichenfalls unmittelbar aus seinem eigenen Vermögen die zugesagten Versorgungsleistungen zu verschaffen, wenn die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg erbracht wird, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Rn. 18). Das gilt auch dann, wenn die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen betrieblicher Altersversorgung über eine Pensionskasse durchgeführt werden (Rn. 20).

3. Mit einer Bezugnahme im Dienstvertrag auf die Zusatzversorgung nach der Anlage 8 zu den AVR sagt der Dienstgeber Versorgungsleistungen zu. Die Anlage 8 zu den AVR und ihre VersO B sieht eine betriebliche Altersversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vor, die gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 1b Abs. 3 BetrAVG über eine Pensionskasse durchgeführt wird (Rn. 26 ff.).

4. Unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beansprucht werden können, bestimmt die Anlage 8 zu den AVR mit ihrer VersO B nicht selbst, sondern verweist auf die Satzung der Pensionskasse (Rn. 36).

5. Die in der Satzung einer Pensionskasse vorgesehene Möglichkeit der Leistungskürzung – sog. Sanierungsklausel – wird nicht Bestandteil der im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteilten Versorgungszusage, sondern regelt nur, ob und in welchem Umfang die Pensionskasse zu einer Abweichung von den ursprünglich für das Durchführungsverhältnis getroffenen Abreden befugt ist (Rn. 37 ff.).

(Orientierungssätze)