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LAG Nürnberg: Annahmeverzug – Leistungsfähigkeit – Mund-Nase-Bedeckung – epidemische Lage

LAG Nürnberg, Urteil vom 13.12.2022 – 7 Sa 6/22

1. Der Arbeitgeber kann in Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nach §§ 3, 4 ArbSchG berechtigt sein, im Rahmen seines Direktionsrechtes das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anzuordnen.

2. Einer pädagogischen Fachkraft in der Kleinkinderbetreuung, die aus gesundheitlichen Gründen eine Mund-Nase-Bedeckung nicht tragen kann, kann das Leistungsvermögen nach § 297 BGB fehlen.

(Leitsätze)

Volltext: BB-ONLINE BBL2023-1395-4